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Laut dem EuGh müsse bei der Übertragung von Daten europäischer Verbraucher in ein Drittland ein Schutzniveau gewahrt werden, das dem der DSGVO entspricht. Davon könne auf Grundlage der US-Gesetzgebung zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.
Vorrangig betroffen sind hiervon Dienste von Facebook oder Google, aber auch zahlreiche Cloud-, Tracking- und Newsletteranbieter.
Als digitaler Dienstleister vermeiden wir den Einsatz von Drittanbieter Anwendungen und bieten unseren Kunden alternative Lösungen für Cloud-, Tracking- oder Newsletteranwendungen um Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung von vornherein auszuschließen.