Digitales Barrierefreiheitsgesetz: Was ab Juni 2025 auf Unternehmen zukommt

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Illustration eines blinden Mannes mit Sonnenbrille, der an einem Computer arbeitet, der auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und WCAG verweist. Symbole für Barrierefreiheit, wie für Seh-, Hör- und Mobilitätseinschränkungen, sind dargestellt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und setzt Unternehmen unter Zugzwang, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und den Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Damit wird die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als "Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit", in deutsches Recht umgesetzt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen das Gesetz an Unternehmen stellt, wie Sie Ihre Website darauf vorbereiten und welche Vorteile eine barrierefreie Website mit sich bringt.

Was ist das digitale Barrierefreiheitsgesetz?

Das digitale Barrierefreiheitsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und soll die digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union verbessern. Es gilt ab Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Websites
  • Mobile Anwendungen
  • Online-Shops
  • E-Books und E-Commerce-Plattformen

Wichtig: Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht entsprechend anpassen, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder.

Wer ist vom digitalen Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die in der Europäischen Union digitale Dienstleistungen anbieten, das Gesetz einhalten. Dies betrifft sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen. Die Anforderungen betreffen insbesondere:

  • Große Unternehmen
  • E-Commerce-Anbieter
  • Finanzinstitute
  • Telekommunikationsanbieter
  • Anbieter von digitalen Services (z.B. Online-Shops, Kundenportale)

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen. Laut Gesetz werden Unternehmen als KMUs eingestuft, wenn sie:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erwirtschaften
  • Eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro aufweisen

Diese Unternehmen können von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen werden, sofern keine maßgeblichen digitalen Dienstleistungen im öffentlichen Bereich angeboten werden. Dennoch wird empfohlen, dass auch KMUs auf Barrierefreiheit setzen, um potenzielle Kunden nicht auszuschließen und das Nutzererlebnis für alle zu verbessern.

Die Anforderungen des Gesetzes

Das digitale Barrierefreiheitsgesetz orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1). Diese internationalen Standards legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet werden müssen, um barrierefrei zu sein. Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt:

  • Wahrnehmbarkeit:
    Alle Informationen und Elemente müssen für Nutzer zugänglich sein. Das bedeutet, dass Bilder mit Alternativtexten versehen und Inhalte strukturierter dargestellt werden müssen, z.B. durch Überschriften, Listen und klare Absätze.
  • Bedienbarkeit:
    Die gesamte Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein, sodass auch Menschen mit motorischen Einschränkungen sie navigieren können.
  • Verständlichkeit:
    Die Inhalte sollten verständlich und klar strukturiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Dazu gehören auch lesbare Schriftgrößen und klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Robustheit:
    Die Website muss von Assistenztechnologien wie Screenreadern unterstützt werden. Inhalte sollten so programmiert sein, dass sie auch mit zukünftigen Technologien problemlos funktionieren.

Die Rolle der EAA-Norm EN 301 549

Eine zentrale Komponente des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes ist die Einhaltung der EAA-Norm EN 301 549. Diese Norm legt technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest. Sie definiert klare Richtlinien, wie Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Produkte barrierefrei gestaltet werden müssen, um den Zugang für alle Nutzergruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen. Die EN 301 549 stützt sich auf die WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), welche die internationale Grundlage für barrierefreie Webinhalte darstellen. Unternehmen müssen sowohl die Inhalte als auch die Interaktionen auf ihrer Website und in ihren Apps entsprechend gestalten, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

Typische Barrieren in Websites und Apps

Die häufigsten Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  • Visuelle Barrieren:
    Zu niedrige Kontraste oder fehlende Alternativtexte für Bilder erschweren sehbehinderten Nutzern den Zugang zu Informationen.
  • Auditive Barrieren:
    Videos und Podcasts ohne Untertitel oder Transkripte sind für hörgeschädigte Menschen unzugänglich.
  • Kognitive Barrieren:
    Unklare Navigation, zu komplexe Sprache oder irreführende Inhalte machen es Menschen mit Lernbehinderungen schwer, Websites zu nutzen.
  • Motorische Barrieren:
    Eine Website, die nur über die Maus bedienbar ist, stellt für Menschen mit motorischen Einschränkungen ein erhebliches Problem dar.

Barrierefreie Websites und die Vorteile für Ihr Unternehmen

Eine barrierefreie Website bringt nicht nur Vorteile für Menschen mit Behinderungen. Es gibt zahlreiche Gründe, warum barrierefreie Websites generell bessere Nutzererlebnisse bieten und sich positiv auf den Geschäftserfolg auswirken können:

  1. Erweiterte Reichweite:
    Durch Barrierefreiheit wird Ihre Website für eine größere Anzahl von Nutzern zugänglich. Sie sprechen eine breitere Zielgruppe an, was zu einer Steigerung der Besucherzahlen führen kann.
  2. Besseres Nutzererlebnis:
    Barrierefreie Websites sind oft benutzerfreundlicher für alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Das bedeutet weniger Absprungraten und höhere Konversionsraten.
  3. SEO-Vorteile:
    Barrierefreiheit geht Hand in Hand mit besseren SEO-Praktiken. Eine gut strukturierte, zugängliche Website wird von Suchmaschinen bevorzugt.
  4. Markenimage und Vertrauen:
    Unternehmen, die barrierefreie Websites anbieten, demonstrieren Verantwortungsbewusstsein und soziale Verantwortung. Das stärkt das Markenimage und baut Vertrauen bei den Nutzern auf.

Vorbereitungen und Schritte zur Umsetzung

Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes entspricht, sollten Sie rechtzeitig mit der Planung beginnen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Barrierefreiheitstests durchführen:
    Lassen Sie Ihre Website auf Barrieren prüfen. Es gibt Tools wie den WAVE-Validator, mit denen Sie einen ersten Überblick über die Zugänglichkeit Ihrer Seite erhalten können.
  2. Inhalte anpassen:
    Optimieren Sie Ihre Website-Inhalte so, dass sie den WCAG-Richtlinien entsprechen. Dazu gehören klare Strukturen, Alt-Texte und barrierefreie Medien.
  3. Regelmäßige Schulungen:
    Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Barrierefreiheit und führen Sie regelmäßige Schulungen durch, damit alle Mitarbeiter mit den Anforderungen vertraut sind.
  4. Kontinuierliche Verbesserungen:
    Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Testen Sie Ihre Website regelmäßig und passen Sie sie an, um langfristig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Technische Umsetzung: Wie kann HOLSTERLABS helfen?

Als erfahrene Agentur im Bereich Webentwicklung bietet HOLSTERLABS | Digital Solutions Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der Vorgaben des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes. Unsere Experten analysieren Ihre bestehende Website oder App und sorgen dafür, dass alle relevanten Richtlinien eingehalten werden. Dies umfasst:

  • WCAG-konformes Design,
  • Barrierefreie Programmierung,
  • Testing und Optimierung für Benutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten.

Fazit

Das digitale Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und betrifft Unternehmen jeder Größe, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ab 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps barrierefrei gestaltet sind – sowohl aus rechtlichen als auch aus ethischen Gründen. Wer rechtzeitig handelt, profitiert von einem größeren Nutzerkreis und verbessert die Benutzererfahrung seiner digitalen Angebote.

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