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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und setzt Unternehmen unter Zugzwang, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und den Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Damit wird die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als "Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit", in deutsches Recht umgesetzt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen das Gesetz an Unternehmen stellt, wie Sie Ihre Website darauf vorbereiten und welche Vorteile eine barrierefreie Website mit sich bringt.
Das digitale Barrierefreiheitsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und soll die digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union verbessern. Es gilt ab Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Betroffen sind unter anderem:
Wichtig: Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht entsprechend anpassen, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die in der Europäischen Union digitale Dienstleistungen anbieten, das Gesetz einhalten. Dies betrifft sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen. Die Anforderungen betreffen insbesondere:
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen. Laut Gesetz werden Unternehmen als KMUs eingestuft, wenn sie:
Diese Unternehmen können von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen werden, sofern keine maßgeblichen digitalen Dienstleistungen im öffentlichen Bereich angeboten werden. Dennoch wird empfohlen, dass auch KMUs auf Barrierefreiheit setzen, um potenzielle Kunden nicht auszuschließen und das Nutzererlebnis für alle zu verbessern.
Das digitale Barrierefreiheitsgesetz orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1). Diese internationalen Standards legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet werden müssen, um barrierefrei zu sein. Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt:
Eine zentrale Komponente des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes ist die Einhaltung der EAA-Norm EN 301 549. Diese Norm legt technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest. Sie definiert klare Richtlinien, wie Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Produkte barrierefrei gestaltet werden müssen, um den Zugang für alle Nutzergruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen. Die EN 301 549 stützt sich auf die WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), welche die internationale Grundlage für barrierefreie Webinhalte darstellen. Unternehmen müssen sowohl die Inhalte als auch die Interaktionen auf ihrer Website und in ihren Apps entsprechend gestalten, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.
Die häufigsten Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, lassen sich in vier Kategorien einteilen:
Eine barrierefreie Website bringt nicht nur Vorteile für Menschen mit Behinderungen. Es gibt zahlreiche Gründe, warum barrierefreie Websites generell bessere Nutzererlebnisse bieten und sich positiv auf den Geschäftserfolg auswirken können:
Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes entspricht, sollten Sie rechtzeitig mit der Planung beginnen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Als erfahrene Agentur im Bereich Webentwicklung bietet HOLSTERLABS | Digital Solutions Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der Vorgaben des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes. Unsere Experten analysieren Ihre bestehende Website oder App und sorgen dafür, dass alle relevanten Richtlinien eingehalten werden. Dies umfasst:
Das digitale Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und betrifft Unternehmen jeder Größe, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ab 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps barrierefrei gestaltet sind – sowohl aus rechtlichen als auch aus ethischen Gründen. Wer rechtzeitig handelt, profitiert von einem größeren Nutzerkreis und verbessert die Benutzererfahrung seiner digitalen Angebote.